ERBUD AG funktioniert und wird verwaltet nach den geltenden Vorschriften während ihrer ganzen bisherigen Tätigkeit.
Am 7. Dezember 2006 hat die außerordentliche Hauptversammlung einen Beschluss über die Annahme von Prinzipien des Corporate Governance, die im Kodex der guten Praxis in öffentlichen Gesellschaften definiert sind, gefasst.
Im Sinne des § 1 des o.g. Beschlusses hat die außerordentliche Hauptversammlung alle Organe der Gesellschaft verpflichtet, sämtliche Bestimmungen des Corporate Governance, die im Kodex der guten Praxis in öffentlichen Gesellschaften definiert sind, zu erfüllen.




